Lobby-Regeln
Wir vertreten die Interessen unserer Auftraggeber auf ehrliche und transparente Weise auf diversen Ebenen bei Beamten, Politikern, Ministern, politischen Führungskräften und andere Interessengruppen. Dies erfordert Fachwissen, Sorgfalt und ein umfangreiches Netzwerk.
Unsere Prinzipien
∴ Annahme von Aufträgen
Wir prüfen jede mögliche Beauftragung sehr sorgfältig und evaluieren, ob diese zu unserem Ansatz und unserer Arbeitsweise passt, und ob sie in den aktuellen gesellschaftlichen Kontext passt.
Wir nehmen keine Aufträge an, die den Interessen bestehender Auftraggeber widersprechen.
Wir sind um ein optimales Gleichgewicht zwischen den Interessen des Auftraggebers und dem allgemeinen Interesse bemüht.
Wir untersuchen die Machbarkeit von Aufträgen und kommunizieren dies klar und deutlich gegenüber dem Auftraggeber.
∴ Transparent und integer
In der Kommunikation mit Auftraggebern, Politikern und anderen Gesprächspartnern sind wir klar und offen.
Wir informieren unsere Gesprächspartner immer darüber, wer wir sind, was wir machen, wen wir vertreten und um welche Interessen es uns geht.
Wir informieren unsere Auftraggeber kontinuierlich über den Fortschritt der Lobbyarbeit. Unsere Auftraggeber sind vertraut mit unserer Arbeitsweise.
∴ Vertraulichkeit von Informationen
Vom ersten Kontakt an wahren wir absolute Vertraulichkeit in Bezug auf sensible (Geschäfts)Informationen und Maßnahmen, die während der Zusammenarbeit ergriffen und durchgeführt werden.
Wir behandeln auch Informationen von (ehemaligen) Auftraggebern und Dritten vertraulich.
Wir kommunizieren Informationen nur dann mit externen Parteien, wenn wir dies mit (ehemaligen) Auftraggebern einvernehmlich vereinbart haben.
Als Büro halten wir uns an eine Geheimhaltungspflicht, die jeder Mitarbeiter bei Eintritt in unser Unternehmen unterzeichnet.
∴ Aktive Vermeidung von Interessenkonflikten
Für die Dauer eines Auftrags achten wir nachdrücklich auf die Vermeidung von Interessenkonflikten. Sollten diese während der Durchführung eines Auftrags entstehen, werden diese transparent diskutiert und gegebenenfalls Konsequenzen daraus gezogen.
Die Verträge mit unseren Mitarbeitern enthalten eine „Beziehungsklausel“.
Damit verhindern wir Interessenkonflikte im Zusammenhang mit weiteren von uns bekleideten Positionen.
∴ Abschließend
Derzeit gibt es keine Gesetze oder Regelungen, die das Berufsbild der Öffentlichkeitsarbeit regulieren. Wir werden uns an alle zukünftigen Gesetze und Regelungen oder andere Formen von Vereinbarungen halten, die uns von Regierungen und/oder Parlamenten auferlegt werden.